73-Jährige aus Heede vor dem Osnabrücker Landgericht

Das Osnabrücker Landgericht befasst sich heute mit der Berufung im Fall einer 73-jährigen Angeklagten aus Heede. Das Papenburger Amtsgericht hatte die Frau im April wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Im Haus der 73-Jährigen hatte die Polizei eine vollautomatisch betriebene Cannabisaufzuchtanlage gefunden. Die 73-Jährige soll zugelassen haben, dass Unbekannte die Anlage in ihrem Haus betreiben.

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