62-Jähriger wegen Verunreinigungen durch hoch belastetes Abwasser einer Biogasanlage vor Landgericht Osnabrück

Heute steht ein 62-jähriger aus Walchum wegen Verunreinigungen der Umwelt durch hoch belastetes Abwasser in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Osnabrück. Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten bereits im Januar 2020 wegen Bodenverunreinigung mit Abfällen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 100 €. Dem Angeklagten wird vorgeworfen in der Zeit von Frühjahr 2017 bis April 2018 als Verantwortlicher einer Biogasanlage in einem Pumpenschacht gesammeltes, hoch belastetes Oberflächen- und Sickerwasser zu einem anliegenden Schweinestall geleitet zu haben. Dort soll das verunreinigte Wasser versickert sein. Um den Austritt soll eine Fläche von circa 8m x 50m komplett abgestorben sein. Das hoch belastete Abwasser soll zudem in das Grundwasser gesickert sein, wodurch dieses nachhaltig verunreinigt worden sein soll. Dem Angeklagten soll bewusst gewesen sein, dass sämtliches Oberflächen- oder Sickerwasser aufzufangen und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Zu der Verhandlung sind 2 Sachverständige und 7 Zeugen geladen.

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