Das Osnabrücker Landgericht hat einen 56-jährigen Mann aus Nordhorn wegen Verrats von Dienstgeheimnissen zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, in 30 Fällen ein Geheimnis, das ihm im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit anvertraut worden war, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet zu haben. Das Amtsgericht Nordhorn hatte den 56-Jährigen im Februar vergangenen Jahres vom Vorwurf der Verletzung eines Dienstgeheimnisses, der versuchten Strafvereitelung und der Anstiftung zur Urkundenfälschung freigesprochen. Nun hat das Landgericht den Mann in einem Fall zu einer Geldstrafe verurteilt.