52-Jähriger entgeht bei Kontrolle auf der Rastanlage Bentheimer Wald einer Gefängnisstrafe

Die Bundespolizei hat am vergangenen Samstag auf der Rastanlage Bentheimer Wald an der A30 einen Haftbefehl gegen einen 52-jährigen Mann vollstreckt. Der Mann war Mitfahrer in einem Kleinbus. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann aus Rumänien ein Haftbefehl vorlag. Ein Gericht hatte den 52-Jährigen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro oder zu einer anderthalbmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Weil er das Geld im Rahmen der Kontrolle aufbringen konnte, entging der Mann einem Gefängnisaufenthalt. Nach der Maßnahme konnte er seine Reise fortsetzen.

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