44-Jähriger muss sich wegen des unerlaubten Handeltreibens und Besitzes von Drogen vor dem Amtsgericht Meppen verantworten

Das Amtsgericht Meppen verhandelt heute um 9 Uhr wegen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln gegen einen 44-jährigen Meppener. Nach Angaben des Amtsgerichts wurde der Angeklagte von Polizeibeamten an den Schülerwiesen kontrolliert. Die Beamten sollen mehrere Klemmverschlusstüten mit 119,76 Gramm Marihuana, einer Plastikdose mit 34,31 Gramm Amphetamin, eine Papiertüte mit insgesamt 99 Ecstasytabletten sowie 22,05 Gramm MDMA in dem Rucksack des 44-Jährigen gefunden haben. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung sollen weitere Drogen sowie zwei Taschen mit diversen Klemmverschlusstüten, eine Waage sowie Gefäße und Siebe aufgefunden worden sein. Die Gegenstände sollen den Zweck der Portionierung für den Weiterverkauf gedient haben. Der Angeklagte soll die Betäubungsmittel ohne Erlaubnis für den Erwerb zu einem Gesamtvorrat zusammengeführt haben, um sie gewinnbringend zu verkaufen.

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