44-Jähriger aus Papenburg nach Berufung zu zehn Monaten Haft verurteilt

Bei einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Osnabrück ist das Urteil gegen einen 44-jährigen Mann aus Papenburg verschärft worden. Die 9. kleine Strafkammer verurteilte den Angeklagten statt zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten nun zu zehn Monaten Haft. Damit wurde das Urteil des Amtsgerichts Papenburg auf Berufung der Staatsanwaltschaft im Rechtsfolgenausspruch geändert. Nach Angaben des Gerichts war der Mann im Juni 2025 ohne Fahrerlaubnis und ohne Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr unterwegs. Zudem soll er ein nicht zu dem Fahrzeug gehörendes Kennzeichen angebracht haben, um eine ordnungsgemäße Zulassung vorzutäuschen. Das Gericht ordnete darüber hinaus die Einziehung des Fahrzeugs und der gefälschten Kennzeichen an. Außerdem darf dem Mann für drei Jahre keine Fahrerlaubnis erteilt werden. Zusätzlich wurde ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt. Die Berufung des Angeklagten wurde als unbegründet verworfen.

Facebook
LinkedIn

Programm