Das Landgericht Osnabrück hat auf Berufung der Staatsanwaltschaft das Urteil des Amtsgerichtes Lingen gegen einen 40-jährigen Mann aufgehoben. Das Amtsgericht hatte den Mann im Juli 2024 von dem Vorwurf der exhibitionistischen Handlungen freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, im Februar 2024 auf einem Parkplatz in Lingen einer anderen Person sein Geschlechtsorgan gezeigt zu haben. Der Mann muss nun eine Geldstrafe von 300 Euro bezahlen.