3G-Regelung und FFP2-Maskenpflicht in der Stadtverwaltung Haren

Für alle Besucherinnen und Besucher des Harener Rathauses einschließlich der Ausstellen gilt ab sofort die 3G-Regelung und eine FFP2-Maskenpflicht. Darauf macht die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung aufmerksam. Ab heute gilt entsprechend der Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung für alle Kundinnen und Kunden im Einzelhandel eine FFP2-Maskenpflicht. Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeitenden übernimmt die Stadt Haren diese Regelung auch für Behördengänge in der Stadtverwaltung.

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