3.000 Euro Strafe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Lingen hat einen Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte muss 3000 Euro in monatlichen Raten von 150 Euro an den SKM Lingen Opferfonds zahlen. Bei einer Wohnungsdurchsuchung des Mannes hatte die Polizei mehr als 221 Gramm Cannabis sichergestellt. In einem Fahrzeug des Angeklagten wurden weitere Betäubungsmittel gefunden. In zwei Fällen hat das Gericht den Mann schuldig gesprochen. Der Mann soll durch den Verkauf der Drogen seinen eigenen Drogenkonsum finanziert haben.

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