Das Landgericht Osnabrück hat einen 25-jährigen Angeklagten wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Dies teilte das Landgericht mit. Zwei weitere Angeklagte, ein 36-Jähriger und ein 49-Jähriger, wurden freigesprochen. Die Angeklagten sollen gemeinschaftlich am 12. Juni 2024 die deutsch-niederländische Grenze über die Bundesautobahn 30 passiert und dabei eine Tasche mit circa fünf kg Kokain mit sich geführt haben, welches zum Weiterverkauf bestimmt gewesen sein soll. Dabei soll sich ein Messer mit einer feststehenden Klinge in griffbereiter Nähe im Fahrzeug befunden haben.