2.100 Euro Geldstrafe muss ein 40-jähriger Mann aus dem Emsland zahlen, weil er ein Rind in einem Schlachthof gequält hat. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Oldenburg hat die Verurteilung des Mannes bestätigt. Der Emsländer hatte Schlachtvieh bei einem Schlachthof im Landkreis Osnabrück abgeliefert. Hier schlug er einem Tier mit einem Treibstock auf ein Auge. Das Auge schwoll innerhalb von wenigen Minuten stark an. Vor dem Bersenbrücker Amtsgericht bestritt der Mann die Tat. Eine Amtstierärztin überführte den Emsländer. Sie hatte den Schlag beobachtet. In der Verhandlung habe der Mann laut einer Mitteilung des Oberlandesgerichtes von einer Bagatelle gesprochen. Außerdem könnten Rinder „viel aushalten“, so der 40-Jährige. Das Gericht verwarf die Revision. Das Urteil ist rechtskräftig.
Foto (c) Oberlandesgericht Oldenburg