20-Jähriger erhält nach sexuellem Missbrauch von Kindern Bewährungsstrafe

Das Amtsgericht Nordhorn hat einen 20-jährigen Mann wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt nach Angaben eines Gerichtssprechers drei Jahre. Im Rahmen der Bewährung sei dem Angeklagten auferlegt worden, eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Außerdem muss er eine ambulante Sexualtherapie absolvieren. In zwei Fällen soll der 20-Jährige über das Internet Kontakt zu Kindern aufgenommen haben. Danach soll er sie unter anderem aufgefordert haben, ihm pornographische Bilder zu schicken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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