In Haselünne ist ein weiterer Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt worden. Das teilt der Landkreis Emsland mit. Das Friedrich-Löffler-Institut meldete den Befall in einem Legehennenbetrieb mit rund 14.250 Tieren im unmittelbaren Umfeld eines bereits betroffenen Putenmastbetriebs. Die Legehennen wurden inzwischen getötet. Der Landkreis Emsland hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die morgen in Kraft tritt. Sie sieht umfassende tierseuchenrechtliche Maßnahmen vor, darunter die Einrichtung von Restriktionszonen. Eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern wurden festgelegt. In der Schutzzone befinden sich 14 gewerbliche Betriebe mit rund 354.800 Stück Geflügel sowie fünf Hobbyhaltungen mit über 430 Tieren. Die Überwachungszone umfasst 94 gewerbliche Betriebe mit mehr als 3,1 Millionen Tieren und 142 Hobbyhaltungen mit rund 2.380 Tieren. Der Großteil der Betriebe lag bereits innerhalb der Restriktionszonen, die am 18. Dezember nach dem ersten Ausbruch in einem Putenmastbetrieb mit etwa 10.750 Putenhähnen eingerichtet worden waren. Neu hinzu kommen einzelne Betriebe im nördlichen Bereich der Zonen. Ausgenommen von der Überwachungszone bleibt weiterhin das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91).