Landgericht Osnabrück verurteilt 28-Jährigen zu neun Monaten Freiheitsstrafe

Das Landgericht Osnabrück hat die Berufung eines 28-jährigen Angeklagten weitgehend als unbegründet verworfen und den Mann wegen Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Der Angeklagte war zuvor vom Amtsgericht Lingen wegen Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 22. Mai 2024 in Lingen stark alkoholisiert einer anderen Person gedroht zu haben, indem er sagte, sie könne „eine Faust haben“, wenn er wolle. Das Landgericht bewertete die Tat nun als vorsätzlichen Vollrausch.

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