Das Amtsgericht Nordhorn hat eine Frau wegen Unterschlagung in sechs Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Frau hatte als Auslieferungsfahrerin elektronische Waren nicht ordnungsgemäß ausgeliefert, sondern an dritte Personen weiterverkauft. Der Gesamtschaden wurde auf rund 60.000 Euro geschätzt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.