Im Bistum Osnabrück haben zwei Gremien ihre Arbeit aufgenommen, die die Finanzen des Bistums sowie des Bischöflichen Stuhls beaufsichtigen. Das hat das Bistum mitgeteilt, zu dem auch die katholischen Kirchengemeinden im Emsland und der Grafschaft Bentheim gehören. Das Kuratorium des Bischöflichen Stuhls zu Osnabrück und der Diözesan-Vermögensverwaltungsrat sind beide für eine Amtszeit bis zum 31. Dezember 2030 berufen worden. Das Kuratorium des Bischöflichen Stuhls wurde neu von Bischof Dominicus Meier errichtet. Der Bischöfliche Stuhl ist Träger verschiedener sozialer Einrichtungen. Zu den Aufgaben des Kuratoriums gehören unter anderem die Feststellung des Jahresabschlusses, der Beschluss des Wirtschaftsplans und die Beratung der mittelfristigen Finanzplanung. Der Diözesan-Vermögensverwaltungsrat befasst sich hingegen als interne Kontrollinstanz mit den wirtschaftlichen Angelegenheiten des Bistums. Beide Gremien entscheiden in ihren jeweiligen Bereichen darüber hinaus unter anderem über Rechtsgeschäfte mit einem Volumen von mehr als 750.000 Euro, größere Bauvorhaben sowie Miet- und Pachtverträge mit einem jährlichen Volumen von mehr als 250.000 Euro.


