Wegen Brandstiftung: Amtsgericht Meppen verurteilt Angeklagten aus Werlte zu Bewährungsstrafe

Das Amtsgericht Meppen hat gestern einen 66-jährigen Angeklagten wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.  Die Bewährungszeit beläuft sich auf drei Jahre. Zusätzlich muss der Angeklagte 100 Stunden gemeinützige Arbeit bis zum Ende dieses Jahres leisten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus Werlte im September 2022 das Auto seiner Ex-Frau in dem Bereich zwischen Motorhaube und Windschutzscheibe mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet hat. Dadurch ist der Wagen in Vollbrand geraten und vollständig zerstört worden, wie es der Angeklagte beabsichtigt hatte. Dabei ist ein Sachschaden in Höhe von rund 13.500 Euro entstanden.

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