Wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte: Amtsgericht Lingen verurteilt Angeklagten zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe

Das Amtsgericht Lingen hat einen Angeklagten wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Wie das Gericht mitteilt, soll der Angeklagte sich mit seinem Mobiltelefon kinder- und jugendpornographische Dateien übermitteln lassen beziehungsweise diese heruntergeladen haben. Die Dateien soll er auf seinem Handy gespeichert haben.

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