Waffenbesitz und Fahren ohne Führerschein: 29-jähriger Nordhorner wird zu mehr als sechs Monaten Haft verurteilt

Ein 29-jähriger Mann aus Nordhorn wurde heute vom Landgericht Osnabrück wegen des fahrlässigen verbotenen Besitzes einer Schusswaffe und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Haftstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht teilt mit, dass dabei ein Urteil des Amtsgerichts Nordhorn teilweise aufgehoben und neu verfasst wurde. Der Angeklagte war im Mai 2023 von dem Amtsgericht zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Er hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt. Der Angeklagte hatte demnach im Juli 2021 eine Schreckschusspistole bei sich getragen. Dafür habe er keine Waffenerlaubnis gehabt. Er soll zudem vor einem Mehrfamilienhaus einen Schuss abgesetzt haben. Außerdem hatte er ein Repetiergewehr als “Dekowaffe” in seiner Wohnung aufbewahrt. Die Waffe war jedoch nicht unbrauchbar gemacht worden. Zudem war er ohne Fahrerlaubnis mit einem motorisierten Zweirad auf den öffentlichen Straßen unterwegs. Die Verwaltungsbehörde in Nordhorn wurde angewiesen, dem Mann innerhalb von 16 Monaten keine Fahrerlaubnis zu erteilen.

 

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