Nachdem das Amtsgericht Meppen einen 67-jährigen Mann wegen Bedrohung und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt hat, hat das Osnabrücker Landgericht das Urteil aufgehoben und neu gefasst. Der Angeklagte wurde wegen Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Der 67-Jährige soll im März vergangenen Jahres aus der Haft heraus beim Landgericht Aurich angerufen haben und um einen Verteidigerwechsel sowie die Gewährung von Prozesskostenhilfe gebeten haben. Er habe unter anderem geäußert, dass er lieber seinen Anwalt umbringe, als ihm für 20 Minuten 1.200 Euro zu zahlen. Er habe außerdem gesagt, dass er das Landgericht Aurich in Brand setzen werde. Zum nächsten Termin am Landgericht Aurich werde er nicht erscheinen. Entweder er oder die Bediensteten des Landgerichtes Aurich würden dann drei Etagen tiefer liegen, habe er in dem Telefonat außerdem geäußert.
