Verwaltungsgericht Osnabrück verbietet verkaufsoffenen Sonntag in Sögel am 9. März

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat einem Eilantrag der Gewerkschaft ver.di gegen die Zulassung eines verkaufsoffenen Sonntags am 9. März in Sögel stattgegeben. Dies teilte das Verwaltungsgericht Osnabrück mit. Die Samtgemeinde Sögel hatte eine Ausnahmegenehmigung für die Öffnung von Geschäften im Rahmen des „Familien-Piratenfestes“ erteilt. Das Gericht entschied jedoch, dass keine ausreichenden Voraussetzungen für die Sonntagsöffnung vorliegen, da kein hinreichender Anlass und keine großen Besucherzahlen aus vergangenen Jahren vorgelegt wurden. Zudem sei die geplante Verkaufsöffnung auf das gesamte Gemeindegebiet ausgedehnt worden, ohne einen nachvollziehbaren Zusammenhang zu den Veranstaltungen im Zentrum. Der Beschluss kann binnen zwei Wochen vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angefochten werden.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm