Das Amtsgericht Nordhorn hat gestern einen Angeklagten wegen der Beihilfe zur versuchten Geldfälschung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte rund 880 gefälschte Euronoten aus den Niederlanden bei sich getragen hatte. Diese plante er bei einer passenden Gelegenheit als echte Euronoten in Umlauf zu bringen. Das Urteil ist rechtskräftig.