Urteil im Prozess um Vermarktung nicht existierender Windparkprojekte rechtskräftig

Das Urteil im Prozess um die Vermarktung nicht existierender Windparkprojekte gegen einen 33-jährigen Emsländer, seine Familienmitglieder und einen Geschäftspartner ist rechtskräftig. Das hat das Osnabrücker Landgericht heute mitgeteilt. Gegen den 66 Jahre alten Geschäftspartner, die Mutter und die Schwester war das Urteil nach Rücknahme der Revision seitens der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft bereits im vergangenen Juni, September und Oktober rechtskräftig geworden. Nun sei auch auch das Urteil gegen den 33-Jährigen und seinen Bruder rechtskräftig, nachdem deren Verteidiger und die Staatsanwaltschaft die eingelegten Rechtsmittel gegen das Urteil zurückgenommen haben. Der 33-Jährige und sein Geschäftspartner hatten Beteiligungen an Windparkprojekten angeboten, die nicht existierten. Drei ausländische Energiegesellschaften hatten nach Abschluss der sogenannten Projektverträge insgesamt rund zehn Millionen Euro gezahlt. Der Hauptangeklagte wurde zu sieben Jahren und sechs Monaten Gesamtfreiheitsstrafe und sein Geschäftspartner zu sieben Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Gegen die Familienmitglieder des 33-Jährigen verhängte die Wirtschaftsstrafkammer Gesamtfreiheitsstrafen zwischen drei Jahren und drei Jahren und sieben Monaten.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm