Strafprozess gegen Geschäftsführer der Schweinemastanlage in Sustrum: Gutachterin stellt Verstöße gegen Tierschutzgesetz fest

In dem Strafprozess gegen die Geschäftsführer der Schweinemastanlage in Sustrum wegen möglicher Tierschutzvergehen hat eine Gutachterin heute im Amtsgericht Papenburg bei mehreren Tieren Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt. Auf den von einer Tierschutzorganisation heimlich aufgenommenen Videos seien Tiere mit Verletzungen und Krankheiten zu sehen gewesen, so die Gutachterin. Dies hätte den Mitarbeitern auffallen müssen, so die Expertin vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Die Expertin ging in ihrem Gutachten auf den Zustand von sieben Tieren ein. Diese wiesen eitrige Wunden, gebrochene Gliedmaßen und/oder Lähmungserscheinungen auf. Zudem sei die Nottötung eines Schweins nicht tierschutzkonform erfolgt. Die Anwälte der beiden Angeklagten hatten zuvor Zweifel an der Echtheit der Filmaufnahmen geübt, da nicht bekannt sei, wer die Aufnahmen gemacht habe. Laut der zuständigen Richterin gebe es jedoch keine Zweifel an der Authentizität. Das Verfahren wird am 21. März fortgesetzt. Dann sollen auch Urteile verkündet werden.

 

Symbolbild

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