Stegemann: Entlastung und Stärkung des Ehrenamtes im Jahressteuergesetz sind wichtiges Zeichen an Vereine und Ehrenamtliche in der Region

Bundestag und Bundesrat werden im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 voraussichtlich noch vor Weihnachten steuerliche Erleichterungen und eine Stärkung des Ehrenamtes auf den Weg bringen. Das teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann mit. Demnach soll die Übungsleiterpauschale ab 2021 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro steigen. Zudem soll der vereinfachte Spendennachweis bis zu einem Betrag von 300 Euro ermöglicht werden. Die Einnahmegrenze für gemeinnützige Organisationen soll auf 45.000 Euro erhöht werden. Dass unzählige Vereine und Ehrenamtliche von Steuerentlastungen und Bürokratieabbau profitieren werden, sei am heutigen Internationalen Tag des Ehrenamtes ein wichtiges Signal. Sie seien es, die unsere Region so lebenswert machen, so der Grafschafter.

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