Stadt Papenburg erinnert Grundstückseigentümer an Winterdienst

Die Stadt Papenburg erinnert Grundstückseigentümer an die Räumpflicht bei Schneefall und Glätte. Demnach müssen öffentliche Verkehrsflächen bei Glätte mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln gestreut werden. Zur Beseitigung von Eis und Schnee dürfen keine schädlichen Chemikalien verwendet werden. Streusalz dürfe laut der Stadt Papenburg nur verwendet werden, wenn mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden könne. Die Befreiung von Rad- und Gehwegen von Eis und Schnee in einem Streifen von mindestens einem Meter muss werktags bis 7.30 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr abgeschlossen sein. Bei Bedarf muss das Schneeräumen und Streuen bis 20 Uhr wiederholt werden.

Ausführliche Informationen zum Winterdienst gibt es auf der städtischen Homepage unter www.papenburg.de unter dem Suchbegriff „Straßenreinigungsverordnung“.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm