Stadt Meppen weist auf Reinigungspflicht der Geh- und Radwege hin

Die Stadt Meppen hat Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer auf ihre Reinigungspflicht der Rad- und Gehwege hingewiesen. Die Reinigungspflicht umfasse im Herbst auch Eicheln, heißt es in einer Mitteilung. Neben dem Herbstlaub gebe es in diesem Jahr enorm viele Eicheln auf Straßen und Wegen, die ein echtes Sicherheitsrisiko darstellen würden, so Meppens Bürgermeister Helmut Knurbein. Als rollender Teppich könnten Eicheln zu einer echten Gefahrenquelle werden, so Knurbein. Insbesondere für Menschen mit Rollatoren oder einem Kinderwagen. Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Meppen seien Eigentümer und Anlieger für die Reinigung der an das Grundstück angrenzenden Geh- und Radwege verantwortlich. Für die Reinigung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen komme die Stadt Meppen auf.

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