Die Stadt Lingen erinnert Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer an ihre Pflicht, im Herbst die Gehwege vor ihren Häusern von Laub zu befreien. Vor allem nasses Laub könne für Fußgänger und Radfahrer rutschig und gefährlich werden, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Auch Unkraut und Gras auf den Gehwegen müssen entfernt werden. Die Stadt Lingen weist außerdem darauf hin, dass Laub und Gartenabfälle nicht auf die Straße gefegt werden dürfen. Stattdessen sollen sie im eigenen Garten kompostiert oder zu einem städtischen Grünabfall-Sammelplatz gebracht werden.
