Samtgemeinde Lathen erinnert an Antragsfrist für Schülerfahrtkostenerstattung

Die Samtgemeinde Lathen hat Bürgerinnen und Bürger an die Antragsfrist für die Schülerfahrtkostenerstattung erinnert. Wer für den Zeitraum von August bis Oktober 2022 Fahrtkosten erstattet haben möchte, muss den Antrag bis zum 4. November bei der Samtgemeinde Lathen einreichen. Der letzte Termin zur Beantragung der Fahrtkostenerstattung für das abgelaufene Schuljahr ist der 31. Dezember. In diesem Zusammenhang weist die Samtgemeinde Lathen darauf hin, dass bei den Einzelfahrten auf die kalendermäßige Sortierung sowie auf Schul- und Ferienzeiten zu achten sei. Antragsvordrucke gibt es bei der Samtgemeinde und im Netz unter lathen.de.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm