Um einen sicheren, friedlichen Jahreswechsel zu gewährleisten, appelliert die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim an die Bevölkerung, den bevorstehenden Silvesterabend rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst zu gestalten. Dies betrifft insbesondere den Umgang mit Feuerwerkskörpern. Diese dürfen ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar gezündet werden. Das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. Vom Abbrennen von Feuerwerk unter Alkoholeinfluss wird abgeraten. Zudem bittet die Polizei um Rücksicht gegenüber Einsatzkräften. Behinderungen, Störungen oder Angriffe auf Einsatzkräfte gefährden Menschenleben und werden konsequent verfolgt.
