Polizei weist auf Wechsel des Versicherungskennzeichens ab dem 1. März hin

Die Polizeidirektion Osnabrück weist darauf hin, dass Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter, Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h, bestimmte leichte vierrädrige Fahrzeuge sowie motorisierte Krankenfahrstühle ab dem 1. März ein neues Versicherungskennzeichen benötigen. Ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist das Fahren im Straßenverkehr verboten. Wer ohne gültiges Kennzeichen unterwegs ist, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Polizei rät, sich rechtzeitig um ein neues Versicherungskennzeichen zu kümmern.

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