Papenburger wird nach Vorwurf der sexuellen Nötigung vom Landgericht Osnabrück freigesprochen

Ein Papenburger wurde heute in einem Berufungsverfahren vom Landgericht Osnabrück freigesprochen. Das Landgericht teilt mit, dass ein Urteil vom Amtsgericht Meppen vom Oktober auf die Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten aufgehoben wurde. Das Amtsgericht hatte den Papenburger wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungshaftstrafe von einem Jahr verurteilt.  Die Staatskasse zahlt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen.

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