Osnabrücker Landgericht hebt Amtsgerichtsurteil auf und setzt die Freiheitsstrafe zur Bewährung aus

Das Osnabrücker Landgericht hat ein Urteil des Amtsgerichts Lingen gegen einen 34-jährigen Mann aufgehoben und neu gefasst. Der Angeklagte war in zwei Fällen wegen Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Er soll als Gefangener der Justizvollzugsanstalt Lingen gegenüber Mithäftlingen die Obersekretärin unter anderem beleidigt haben. Das Osnabrücker Landgericht hat in einem Berufungsverfahren die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Kosten des Verfahrens muss der Angeklagte tragen. Die Berufungsgebühr wurde um ein Drittel ermäßigt. Eine weitergehende Berufung wurde verworfen.

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