Die Initiative Pro Grafschaft (IPG) darf ihre Plakate zur Kommunalwahl nach einem Eilantrag an dritter Stelle auf den Plakatwänden in Nordhorn aufhängen. Das teilt die Stadt Nordhorn mit. Aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Osnabrück am Freitag ändert sich die Plakatreihenfolge. Die IPG hatte gegen die ursprünglich von der Stadt Nordhorn festgelegte Reihenfolge geklagt. Da sie bei den letzten Ratswahlen drittstärkste Kraft im Stadtrat geworden ist, bestand sie darauf, auf den städtischen Tafeln das dritte Feld von insgesamt acht Feldern nutzen zu dürfen. Die Stadt Nordhorn hatte nur den Parteien feste Felder zugewiesen, die sowohl bei den Ratswahlen als auch bei den Bundestagswahlen antreten. Das Gericht folgte dem Antrag der IPG. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Um den Gerichtsbeschluss umzusetzen, wird die Reihenfolge auf den Wahlanschlagtafeln für die Kommunalwahl und Bundestagswahl getrennt festgelegt, so die Stadt Nordhorn.