Nach Straftaten in Nordhorn: Gericht ordnet Unterbringung einer 61-Jährigen in einer Psychiatrie an

Nach mehreren begangenen Straftaten in Nordhorn muss eine 61-jährige Frau dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden. Nach Überzeugung des Gerichts war die Frau unter anderem wegen Hausfriedensbruchs, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung verantwortlich. Die Taten hatte sie im vergangenen Jahr begangen. Dabei soll sie trotz eines Betretungsverbots zweimal auf ein Grundstück gelangt sein, sich bei einem Polizeieinsatz gegen ihre Festnahme gewehrt und später im Krankenhaus Beschäftigte verletzt sowie Inventar beschädigt haben. Das Gericht ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Kosten des Verfahrens muss die 61-Jährige tragen.

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