Masernschutz per Gesetz ab dem 1. März

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Masern-Infektionen können schwer verlaufen und ziehen häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen nach sich. 2018 hat sich die Zahl der Masernfälle weltweit verdoppelt. Neben Kindern sind auch Jugendliche und Erwachsene von Masernerkrankungen betroffen. Darum hat die Bundesregierung ein Masernschutzgesetz auf den Weg gebracht. Es tritt am kommenden Sonntag (1.3.) in Kraft. Über die gesetzliche Regelung und die medizinische Notwendigkeit berichtet Heiko Alfers:

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Eine Empfehlung und eine wissenschaftliche Begründung für die Angleichung der beruflich indizierten Mumps-Masern-Röteln- und Varizellen-Impfung gibt es auf der Seite des Robert Koch Institutes. Das Epidemiologische Bulletin 2/2020 kann hier runtergeladen werden.

 

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