Das Amtsgericht Lingen hat eine Frau wegen Diebstahls und Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagte soll im Mai vergangenen Jahres in einem Supermarkt in Lingen diverse Sachen in ihre Umhängetasche gesteckt haben. Als sie den Eingangsbereich passieren wollte, wurde sie von einer Ladendetektivin gestellt. Die Angeklagte soll sich losgerissen und die Detektivin zur Seite gestoßen haben. Im Februar dieses Jahres soll sich die gleiche Situation erneut ereignet haben. Im zweiten Fall sollen zwei Detektive verhindert haben, dass sich die Frau losreißen konnte. Das Diebesgut sei anschließend sichergestellt worden.

