Landkreis Grafschaft Bentheim sucht nach Lösungen für Scheunenfeste der Landjugend

Im Zusammenhang mit dem Wegfall des Paragraphen 47 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung such der Landkreis Grafschaft Bentheim nach Lösungen für die Scheunenfeste der Landjugend. Bislang habe das Bauamt des Landkreises Ausnahmegenehmigungen für Räumen, die nicht als Versammlungsstätte zugelassen sind, unter bestimmten Bedingungen relativ kurzfristig erteilen können. Die gesetzliche Grundlage für dieses vereinfachte Verfahren sei jedoch entfallen, so der Erste Kreisrat Dr. Michael Kiehl. Stattdessen greife nun die Niedersächsische Bauordnung und es müsse eine Nutzungsänderung der Gebäude beantragt werden. Ohne formale Baugenehmigung könne der Kreis Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmenden in nicht dafür zugelassenen Räumen nicht mehr erlauben. Auf der Suche nach Lösungen habe der Kreis bereits Gespräche mit dem Ministerium in Hannover sowie mit der Kreislandjugend und dem Landvolk geführt. Der Landkreis bedaure die aktuelle Situation und biete der Landjugend seine Unterstützung an. Als Alternative zu den Scheunen wurden bereits Zelte oder genehmigte Veranstaltungsstätten wie die Mehrzweckhalle in Lohne oder Diskotheken vorgeschlagen. Für das kommende Jahr haben Landkreis und Kreislandjugend vereinbart, frühzeitig entsprechende Genehmigungen vorzubereiten.

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