Landkreis Grafschaft Bentheim macht auf Aufwandsentschädigung für Nachbarschaftshilfe aufmerksam

Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat auf eine Aufwandsentschädigung für Nachbarschaftshilfe aufmerksam gemacht. Der Landkreis teilt mit, dass nun neben professionellen Anbietern auch Privatpersonen ihre Leistungen im Rahmen der „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ (AZUA) abrechnen können, wenn sie qualifiziert sind und eine Anerkennung des Landes erhalten haben. Die Aufwandsentschädigung wird den Helfenden dann von der pflegebedürftigen Person ausgezahlt. Diese kann sich das Geld durch das Vorlegen einer Rechnung von der Pflegekasse erstatten lassen, da jeder und jede Pflegebedürftige ab Grad eins einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro im Monat hat. Um die Aufwandsentschädigung zu erhalten, muss ein Antrag auf Anerkennung beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie stellen. Die Antragstellenden müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, sowie einen Pflegekurs und einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben. Sie dürfen nicht mit den pflegebedürftigen Personen verwandt oder verschwägert sein oder mit ihnen in einem Haushalt leben. Die Aufwandsentschädigung darf außerdem 85 Prozent des Mindestlohns nicht übersteigen.

Der Pflegestützpunkt bietet zwei Veranstaltungen an, bei denen Interessierte unterstützt werden sollen. Informationen und Hilfe zur Antragsstellung gibt es am 21. Juni 2023 von 17 bis 19 Uhr im Gesundheitsamt Nordhorn. Am 23. Juni 2023 findet von 8 bis 15.30 Uhr ein Erste-Hilfe-Kurs statt. Für beide Termine müsst ihr euch beim Pflegestützpunkt anmelden. Das ist per E-Mail an spn@grafschaft.de oder unter der Telefonnummer 05921 961844 möglich.

 

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