Nachdem in einem Freilandlegehennen-Betrieb in Emsbüren am 23. Februar die hochpathogene Vogelgrippe amtlich festgestellt worden war, hat der Landkreis Emsland für den Bereich der Gemeinde eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Anordnung für die Schutzzone wird am 18. März aufgehoben, so der Landkreis. Das Gebiet geht ab dem 19. März in die Überwachungszone über, die weiterhin fortbesteht. Die Schutzzone, die sich über einen Radius von drei Kilometern erstreckte, betraf neun gewerbliche Betriebe und 34 Hobbyhalter. Die Überwachungszone in einem Radius von 10 km umfasst 31 gewerbliche Betriebe sowie 313 Hobbyhalter. Die Schutzzone kann 21 Tage nach der Reinigung des betroffenen Gebiets aufgehoben werden. Wenn in den 30 Tagen nach der Räumung des betroffenen Betriebs kein neuer Fall auftritt, wird die Überwachungszone aufgehoben.

