Landgericht Osnabrück verwirft Berufung eines Angeklagten

Das Landgericht Osnabrück hat heute die Berufung eines Angeklagten wegen versuchter Nötigung verworfen. Das Gericht sah die Berufung des Angeklagten als unbegründet an. Der jetzt 63-Jährige aus Lingen war im Juni dieses Jahres vom Amtsgericht Lingen (Ems) zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Zudem wurde ihm für die Dauer von zwei Monaten verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im Straßenverkehr zu führen. Das Gericht sah es als bewiesen an, das der Angeklagte im August des vergangenen Jahres auf einen Parkplatz einfahren wollte, dessen Einfahrt in diesem Moment ein Fußgänger überquerte. Durch Hupen und Zurufe sowie durch Zufahren auf den Fußgänger hat der Angeklagte versucht, den Fußgänger zum schnelleren Laufen zu bewegen. Beim Zufahren auf den Fußgänger ist dieser von einem Außenspiegel gestreift worden.

Symbolbild

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