Das Landgericht Osnabrück hat in einem Berufungsverfahren gegen einen 45-jährigen Angeklagten aus Aschendorf das Urteil neu gefasst und ihn wegen Drogenbesitzes und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Das teilte das Gericht mit. Das Amtsgericht Papenburg verurteilte den Angeklagten im Dezember 2023 unter anderem wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Ihm wurde vorgeworfen im Februar 2020 Handel mit Drogen betrieben zu haben. In seiner Wohnung wurden zahlreiche verkaufsfertige Säckchen mit Kokain und Marihuana im Rahmen mehrerer Hausdurchsuchungen gefunden. Bei einer Hausdurchsuchung soll er zudem mehrere Beamte beleidigt haben.