Das Landgericht Osnabrück hat das Urteil des Amtsgerichts Lingen gegen einen 57-Jährigen aufgehoben und neu gefasst. Wie das Landgericht mitteilt, hatte das Amtsgericht den Mann im August 2024 vom Vorwurf des Betruges freigesprochen. Der 57-Jährige soll sich zwischen Dezember 2020 und Januar 2021 in einem Supermarkt in Lingen Pfandguthaben ausgezahlt haben lassen, obwohl er kein Leergut zurückgegeben hatte. Sein Sohn, der zu dem Zeitpunkt dort angestellt war, soll die angeblichen Beträge mit den Einkäufen seines Vaters verrechnet haben. Dadurch hatte der 57-Jährige rund 1800 Euro erlangt. Das Landgericht hat den Mann auf Berufung der Staatsanwaltschaft nun zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt.