Das Landgericht Osnabrück hat einen 57-jährigen Angeklagten aus Haren in einem Berufungsverfahren wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 6.400 Euro verurteilt. Der Angeklagte war in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Meppen im vergangenen Juni freigesprochen worden. Ihm wurde vorgeworfen, dass er am 30. Juli 2020 Schlachtschweine zu einem Schlachthof hat transportieren lassen, obwohl einige der Schweine aufgrund von Verletzungen nicht transportfähig gewesen sein sollen. Laut der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) habe der Verteidiger des Angeklagten in dem Berufungsverfahren darauf plädiert, dass seinem Mandanten die Verletzungen der Tiere beim Verladen in den Transporter nicht aufgefallen seien. Die Kammer habe diese Aussage aufgrund der Berufserfahrung des Schweinehalters und des schlechten Zustandes der Schweine allerdings nicht für glaubwürdig gehalten und den Angeklagten zu der Geldstrafe verurteilt.