Das Landgericht Osnabrück hat einen 22-jährigen Angeklagten wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Wie das Gericht mitteilt, soll der Angeklagte im August vergangenen Jahres als Fahrer eines PKW über die A30 aus den Niederlanden kommend bei Bad Bentheim in die Bundesrepublik eingereist sein und hierbei insgesamt etwa 3.400 Gramm Kokain mit sich geführt haben, um dieses gewinnbringend weiterzuverkaufen. Die erworbene Geldsumme von 750 Euro wird eingezogen. Der Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen.