Landgericht Osnabrück fasst Urteil des Amtsgerichts Lingen gegen 40-Jährigen neu

Das Landgericht Osnabrück hat die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Lingen gegen einen 40-Jährigen aufgehoben und neu gefasst. Wie das Gericht mitteilt, hatte das Amtsgericht den Mann im Juli 2024 vom Vorwurf der exhibitionistischen Handlungen freigesprochen. Der 40-Jährige soll im Februar 2024 auf einem Parkplatz in Lingen einer anderen Person sein Geschlechtsorgan gezeigt haben. Das Landgericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 3000 Euro. Dagegen legte der 40-Jährige Revision ein. Das Oberlandesgericht Oldenburg hob die Entscheidung im Ausspruch über die Tagessatzhöhe auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung an eine andere Kammer. Das Landgericht verurteilte den Mann nun zu einer Geldstrafe von 2700 Euro.

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