Landgericht entscheidet im Berufungsverfahren gegen zwei Männer aus Sögel

Das Landgericht Osnabrück hat in einem Berufungsverfahren das Urteil gegen einen 46-Jährigen und einen 40-Jährigen aufgehoben und neu gefasst. Das Amtsgericht Meppen hatte die Männer zuvor wegen bandenmäßigen Handelns mit Cannabis zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und zwei Monaten beziehungsweise zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Landgericht Osnabrück verurteilte den 46-Jährigen nun zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, den 40-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Es wurde ihnen vorgeworfen, mit einer weiteren Person im Bereich Sögel ein Einfamilienhaus angemietet und in diesem wiederkehrend Marihuanapflanzen angepflanzt, aufgezogen und abgeerntet zu haben. Der Absatz und Vertrieb sollen durch ihnen übergeordnete Täter erfolgt sein. Bei einer Durchsuchung im Februar 2022 sollen über 400 Marihuanapflanzen aufgefunden und sichergestellt worden sein. Die hochgerechnete Gesamtmenge Cannabis soll über 6,1 kg betragen haben.

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