Update: Körperverletzung und Beleidigung im Zusammenhang mit Maskenpflicht: Schüttorfer muss sich vor Landgericht verantworten

Der 37-jähriger Schüttorfer der einem Sicherheitsmitarbeiter eines Supermarktes ins Gesicht geschlagen haben soll, ist wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in 2 Fällen zu einer Gesamtstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30,00 Euro verurteilt worden. Er soll im Dezember 2021 einen Supermarkt betreten haben, ohne sich an die Maskenpflicht zu halten. Auf den Hinweis des Sicherheitsmitarbeiters soll der Angeklagte diesen beleidigt haben. Später soll er erneut in das Geschäft gekommen sein und den Mitarbeiter unvermittelt geschlagen haben. Nachdem er im Januar 2022 in einem anderen Geschäft von einer Mitarbeiterin an die Maskenpflicht erinnert wurde, soll der Angeklagte die Frau beleidigt und alle anwesenden Kunden mit Maske als „Idioten“ bezeichnet haben. Durch das Urteil des Landgerichts im Berufungsverfahren wurde ein Urteil des Amtsgerichts Meppen vom 20. November 2021 aufgehoben. Das Amtsgericht Nordhorn hatte den Mann im Mai zu einer Geldstrafe von 3.300 Euro verurteilt.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm