Nach dem Ausbruch der Geflügelpest Ende Juni in einem Legehennenbetrieb in Bad Bentheim sind bisher keine weiteren Fälle in der Grafschaft Bentheim aufgetreten. Die drei-Kilometer-Schutzzone wurde heute aufgehoben. Wie der Landkreis Grafschaft Bentheim mitteilt, gelten für die 14 geflügelhaltenden Betriebe in dieser Zone nun die Maßnahmen der Überwachungszone, die weiterhin besteht und sich auf zehn Kilometer um den Ausbruchsbetrieb erstreckt. Dr. Matthias Sielker, stellvertretender Leiter der Veterinärabteilung, berichtete, dass bei den Beprobungen und Untersuchungen in den betroffenen Zonen keine Auffälligkeiten festgestellt wurden. Die Überwachungszone kann frühestens am 7. August aufgehoben werden. Der Transport von lebendem Geflügel und Eiern bleibt bis dahin verboten. Ausnahmen können auf Antrag beim Veterinäramt genehmigt werden. Sielker appelliert an die Betriebe, weiterhin die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um einen erneuten Ausbruch zu verhindern. Weitere Informationen und die neue Allgemeinverfügung sind hier abrufbar.