Im Rathaus Geeste gilt ab sofort 3-G-Regel

Im Rathaus der Gemeinde Geeste gilt ab sofort die 3-G-Regel. Das teilt die Gemeinde in einer Pressemeldung mit. Die 3-G-Regel gilt für den allgemeinen Publikumsverkehr. Die Verwaltung des Rathauses bittet die Bürger, sich mit Anliegen vorrangig per Post, E-Mail oder telefonisch zu melden. Bei Anliegen, die persönlich erörtert werden sollen, wird um eine rechtzeitige Terminvereinbarung mit den zuständigen Mitarbeitern gebeten. Die Einhaltung der 3-G-Regel wird am Rathauseingang durch Mitarbeiter überprüft. Im gesamten Rathaus gilt zudem auch weiterhin die Maskenpflicht.

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